Pauschalbesteuerung erfordert Teilnahme aller Arbeitnehmer
Die Kosten einer Jahresabschlussfeier die ausschließlich angestellten Führungskräften offensteht, dürfen nicht pauschal mit 25 Prozent lohnbesteuert werden. Es handelt sich um voll lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Diese Auffassung vertritt das FG Münster.
Quelle: WISO SSP 04/2020