FG Köln hat Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob anerkannt
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat jedenfalls das FG Köln für den Fall einer Barlohnumwandlung entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2018