Der steuerfreie Corona-Bonus in §3 Nr.11 EStG: So wenden Sie das BMF-Schreiben im Alltag an
Auf Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro, die Arbeitgeber in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2010 Mitarbeitern aufgrund der Corona-Krise extra zahlen, werden keine Steuern erhoben. Das hat das BMF am 09.04.2020 offiziell mitgeteilt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz möchte damit Arbeit würdigen, die in Zeiten des Corona-Virus geleistet wurde und wird. Das kurze Schreiben hat aber viele Fragen offen gelassen. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, wie Sie den 1.500- Euro-Bonus im Alltag anwenden und für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter das Beste herausholen.
Quelle: WISO SSP 05/2020
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