Crowdfunding und das Spendenrecht: BMF klärt Voraussetzungen für Abzug als Sonderausgaben
Crowdfunding hat sich in vielen Lebensbereichen als Finanzierungsalternative zum klassischen Bankdarlehen etabliert. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Zahlungen beim Crowdfunding wie Spenden als Sonderausgaben abziehbar sein können. Die Antwort aus dem BMF lautet: “In bestimmten Fällen ja”.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2018