Behinderten-Pauschbetrag bei Behinderung ab Grad 20: BMF klärt Nachweisdetails
Wer behindert ist, kann statt der tatsächlichen Aufwendungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Die Pauschbeträge sind in § 33b EStG aufgeführt und nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Seit diesem Jahr und der Neuregelung im “Behinderten-Pauschbetragsgesetz” kann man schon ab einer Behinderung von Grad 20 einen Pauschbetrag geltend machen. Das BMF hat jetzt erläutert, wie man diese Behinderung nachweist.
“Quelle: WISO SSP 05/2021”