Arbeitgeberzuschuss für Fahrten zur Arbeit mit dem ÖPNV: BMF präzisiert die Spielregeln
Seit dem 01.01.2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, genauso wieder steuerfrei wie Zuschüsse zum Jobticket. Doch damit nicht genug: Der Gesetzgeber bezuschusst sogar die Privatnutzung. Das BMF hat die Spielregeln des neuen § 3 Nr. 15 EStG jetzt präzisiert, damit Arbeitgeber und ‑nehmer Rechtssicherheit bei der Anwendung haben.
Quelle: WISO SSP 10/2019