„Wohn-Riester“- Neuerung ab 2024: Die Riester-Rente nutzen und daheim energetisch sanieren
Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
„Wohn-Riestern“ – das kennen die meisten nur im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigenheims und der Ablösung von Darlehen. Seit Jahresbeginn 2024 kann „Wohn-Riester“ aber weit mehr: Die Verträge lassen sich jetzt auch dazu nutzen, bestehendes Wohneigentum energetisch zu sanieren.
Quelle: WISO SSP 05/2024