Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Verlängerung Zeitraum und Hochstufung Betrag § 7b EStG Wachstumschancengesetz
Für den Mietwohnungsneubau sollen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. U.a. dann, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen in diesen Fällen 5.200 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen dürfen.
Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen soll maximal 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen dürfen.
“Quelle: WISO SSP 01/2024”