Pflegeaufwand für Dritte: Die vier Abzugsmöglichkeiten kennen und optimal nutzen
Pflege ist wichtig — aber auch teuer. Reichen Versicherungsleistungen, Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Aufwendungen zu finanzieren, müssen regelmäßig die Angehörigen für die verbleibenden Kosten aufkommen, also z.B. die Kinder für die Pflegekosten der Eltern. Gut zu wissen, dass sich auch das Finanzamt an den für Dritte zu tragenden Pflegekosten beteiligen lässt.
Quelle: WISO SSP 09/2023