Veräußerung einer Kindern überlassenen Wohnung: Steuerfalle kennen und vermeiden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Überlassen Sie Ihren Kindern eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und verkaufen Sie diese nach einiger Zeit, ist die Veräußerung prinzipiell nicht steuerbar. Anders sieht es aus, wenn Sie im Zeitpunkt des Verkaufs für ein Kind keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben. Dann kann der Verkauf über § 23 EStG der Besteuerung unterliegen. Das hat der BFH jüngst entschieden und damit eine neue Steuerfalle aufgetan. SSP macht Sie mit der Entscheidung und deren gravierenden Auswirkungen vertraut und stellt Ihnen Strategien vor, um die Steuerfalle zu vermeiden.
Quelle: WISO SSP 12/2022