Kindergeld trotz Terminversäumnis bei der Agentur für Arbeit
Ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezieht und lediglich seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht keine Pflichtverletzung, die zum Wegfall des Kindergeldes führt. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden.
“Quelle: WISO SSP 08/2022”