Das Managermodell: So binden Sie Geschäftsführer und andere Leistungsträger an den Betrieb
Mitarbeiter zu Mitunternehmern machen. Das ist durch die Neuregelungen von § Nr. 39 Einkommensteuergesetz (EStG) im Fondsstandortgesetz noch zum 01.07.2021 noch attraktiver geworden. Der Nachteil von § 3 Nr. 39 EStG ist, dass man die Beteiligung allen Mitarbeitern anbieten muss. Kommt das für ein Unternehmen nicht in Frage, ist das “Managermodell” eine Alternative. In dem Fall beteiligt man diese Person vorübergehend an Unternehmen (und auch am Gewinn). Nach der Abberufung als Manager wird diese Gesellschafterstellung wieder aufgegeben.
“Quelle: WISO 12/2021”