BFH: Auch die Unterbringung im Seniorenheim wegen Alterskrankheiten ist ein Fall des § 33 EStG
Der Aufenthalt in einem Seniorenheim kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist. Dabei darf das Finanzamt nicht zwischen “normalen” und (nicht begünstigten) altersbedingten Erkrankungen unterscheiden. Auch Krankheiten, die im Alter häufig auftreten, können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen. Die entsprechenden Heimkosten stellen dann außergewöhnliche Belastungen dar (BFH, Urteil vom 16.12.2020, Az. VI R 46/18, Abruf-Nr. 221770).
“Quelle: WISO SSP 05/2021”