Energetische Gebäudesanierung soll ab 2020 gefördert werden
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen schon ab 2020 für einen Zeitraum vom zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Dazu soll das EStG um § 34 c ergänzt werden. So steht es in Art. 1 des Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht”.
Quelle: WISO SSP 11/2019