Baukindergeld: Neue Vorgaben der KfW kennen und beachten
Die KfW hat die Bedingungen für das Baukindergeld in Teilen angepasst und dazu das Merkblatt 424 geändert.
Baukindergeld schließt § 35a EStG nicht aus
Fest steht jetzt auch , dass Sie für Handwerkerleistungen, die nach der Fertigstellung der Immobilie anfallen, für die Sie Baukindergeld bekommen haben, die Steueranrechnung nach § 35a EStG nutzen können. Das steht in einer Verfügung des Finmin Schleswig-Holstein (Kurz-Info ESt vom 18.06.2019, Az. VI 3012 — S 2296b — 025).
Quelle: WISO SSP 9/2019