Abgeltungsteuer bei Ehegatten- Darlehen: BVerfG blockt ab
Gewährt ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen, muss er die Zinsen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen kann und der Geber auf den finanziell abhängigen Ehegatten beherrschenden Einfluss nehmen kann. Diese BFH-Rechtsprechung ist nun sakrosankt, weil das BVerfG die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 07.04.2016, Az. 2 BvR 623/15).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2016