Einspruchsstatistik 2015: Über 60 Prozent der Einsprüche waren erfolgreich
Die Einspruchsstatistik des BMF für das Jahr 2015 verdeutlicht, dass es sich lohnt, gegen nachteilige Steuerbescheide wegen möglicher Fehler oder anhängiger Musterprozesse Einspruch einzulegen. Knapp 65 Prozent der Einspruchsführer haben im Einspruchsverfahren Recht bekommen, Abruf-Nr. 187867.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016