Schuldgeld: Diese deutschen Auslandsschulen sind begünstigt
Der Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen ist auch für “Deutsche Schulen” in Nicht-EU/EWR-Staaten erlaubt. Welche Schulen konkret begünstigt sind, steht in einer Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern. Dieser ist außerdem zu entnehmen, für welche Auslandsschulen, die nicht offiziell als “Deutsche Schulen” anerkannt sind, ein Sonderausgabenabzug ebenfalls in Frage kommt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016