Kosten fürs Beziehen von Polstermöbeln
FG versagt Steueranrechnung nach § 35a EStG
Werden Polstermöbel in der nahe gelegenen Werkstatt eines Handwerkers bezogen, ist das Kriterium “im Haushalt des Steuerpflichtigen” nicht erfüllt. Die Kosten sind nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG begünstigt. Das hat das FG Rheinland-Pflanz entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016