BFH: Feier eines Dienstjubiläums ist berufsbezogenes Ereignis
Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier können deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst und als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Das hat der BFH klargestellt und einem Finanzbeamten für sein 40-jähriges Dienstjubiläum zum Werbungskostenabzug in Höhe von 833 € verholfen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016