Unterhaltsleistung: Kindergeld mindert den Abzugsbetrag nicht
Kindergeld ist nicht als eigener Bezug der unterstützten Mutter anzusehen. Es mindert daher — im Gegensatz zu Betreuungsgeld — nicht den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Höchstbetrag (8.820 € im Jahr 2017). Diese Ansicht vertritt das FG Münster.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2017