Ehe/Lebenspartnerschaft: Wie wird die Steuerschuld aufgeteilt?
Selbst bei der Zusammenveralangung kann es manchmal sinnvoll sein, dass Eheleute oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid beantragen. Denkbar ist das in Lebenssituationen wie Trennung oder Privatinsolvenz eines Partners.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018