Unterstützung bedürftiger Personen: Positives BFH-Urteil zur Ermittlung der Opfergrenze
Unterstützung bedürftiger Personen: Positives BFH-Urteil zur Ermittlung der Opfergrenze Leisten Sie Unterhaltszahlungen, dürfen Sie diese als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das Finanzamt mindert den Abzugsbetrag jedoch, wenn Ihnen dann selbst nicht genügend Geld zum Leben übrig bleiben würde. Der BFH hat jetzt eine erfreuliche Entscheidung getroffen, wie diese Opfergrenze ermittelt wird. SSP bringt Sie auf den…

