Zuschlag für Sonn‑, Feiertags- und Nachtarbeit:

Zuschlag für Sonn‑, Feiertags- und Nachtar­beit: Steuer­frei­heit in der Steuer­erk­lärung durch­set­zen Hat Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen Zuschläge für Sonntags‑, Feiertags- oder Nachtar­beit gezahlt, soll­ten Sie bei ihm nach­hak­en, ob er diese Zuschläge beim Lohn­s­teuer­abzug steuer­frei belassen hat. Wenn nicht, kön­nen Sie in Ihrer Einkom­men­steuer­erk­lärung gegen­s­teuern. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 03/2018

Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Nicht in neue Stolperfalle tappen

Arbeit­ge­ber übern­immt Fort­bil­dungskosten der Mitar­beit­er: Nicht in neue Stolper­falle tap­pen Tra­gen Sie Fort­bil­dungskosten Ihrer Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil, liegt in der Regel kein lohn­s­teuerpflichtiger Arbeit­slohn vor. Auf eine Aus­nahme hat die OFD Nor­­drhein-West­­­falen hingewiesen. Übernehmen Sie die Kosten nur unter Bedin­gung, dass Ihr Mitar­beit­er eine Prü­fung beste­ht, stellt die Über­nahme Arbeit­slohn dar. Quelle: WISO SSP

Gehalts Extra Smartphone & Co: Die Neuregelung der AfA von GWG macht sie noch interessanter

Gehalts Extra Smart­phone & Co: Die Neuregelung der AfA von GWG macht sie noch inter­es­san­ter Der Beginn des Steuer­jahrs 2018 ist für Arbeit­nehmer und ‑geber ein guter Zeit­punkt, über das Gehalts Extra “Telekom­mu­nika­tion­s­geräte” zu sprechen. Das liegt daran, dass die Abschrei­bung von ger­ing­w­er­ti­gen Wirtschafts­gütern neu geregelt wor­den ist. Arbeit­ge­ber kön­nen betriebliche Gegen­stände jet­zt sofort abschreiben,…

Einmal “kein anderer Arbeitsplatz” reicht für 1.250 € Abzug

Ein­mal “kein ander­er Arbeit­splatz” reicht für 1.250 € Abzug Nutzen Sie ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer sowohl für eine nicht­selb­ständi­ge als auch eine selb­ständi­ge Tätigkeit, muss Ihnen das Finan­zamt den Abzug von 1.250 € auch dann gewähren, wenn Sie nur für die selb­ständi­ge Tätigkeit den Abzugstatbe­stand “kein ander­er Arbeit­splatz” erfüllen. Das hat der BFH entsch­ieden. Die zei­tan­teilige Nutzung…

BVerfG: Sind die Kinderfreibeträge zu gering?

BVer­fG: Sind die Kinder­frei­be­träge zu ger­ing? Das BVer­fG muss sich mit der Frage befassen, ob der Geset­zge­ber die Kinder­frei­be­träge (nicht nur) im Jahr 2014 in ver­fas­sungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Das FG Nieder­sach­sen ist davon überzeugt und hat es auch aus­führlichst begrün­det. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 04/2017

Soldaten und Beamtenanwärter: Erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?

Haben Sol­dat­en und Beam­te­nan­wärter eine erste Tätigkeitsstätte oder befind­en sie sich auf ein­er steuergün­stigeren Auswärt­stätigkeit? Zu dieser Frage hat die OFD Nor­­drhein-West­­­falen Stel­lung genom­men. So wer­den in punk­to erste Tätigkeitsstätte eingestuft Bei Sol­dat­en kommt eine Anord­nung des Bun­desmin­is­teri­ums der Vertei­di­gung ins Spiel. Danach ist bei Ver­set­zun­gen im Inland, Ein­stel­lun­gen in die Bun­deswehr bzw. bei der…

Zivilprozesskosten bis 2012: Einsprüche ohne Chance?

Zivil­prozesskosten bis 2012: Ein­sprüche ohne Chance? Haben Sie gegen Steuerbeschei­de vor 2013 Ein­spruch ein­gelegt, um Kosten eines Zivil­prozess­es als außergewöhn­liche Belas­tung anerkan­nt zu bekom­men, dürften Sie in den näch­sten Wochen aufge­fordert wer­den, den Ein­spruch zurück­zunehmen. Geben Sie nicht gle­ich klein bei. Es sind zwar alle Revi­sionsver­fahren zugun­sten der Finanzver­wal­tung aus­ge­gan­gen. Das ist aber kein Grund,…

Streifenpolizist: Abzug von Verpflegungsmehraufwand hängt von dienstlicher Vereinbarung ab

Kann ein Streifen­polizist Verpfle­gungsmehraufwand als Wer­bungskosten gel­tend machen oder schei­det die Verpfle­gungspauschale bei Streifen­polizis­ten generell aus? 1. Wache ist erste Tätigkeitsstätte Ist der Streifen­polizist ein­er ersten Tätigkeitsstätte zuge­ord­net, und beträgt die Dauer zwis­chen dem Ver­lassen und der Wiederkehr an der Polizeis­ta­tion nicht mehr als acht Stun­den, schei­det ein Wer­bungskosten­abzug für die Verpfle­gungspauschale von zwölf Euro…

Verbilligte Vermietung: Ortsübliche Warmmiete

Um die vollen Wer­bungskosten steuer­min­dernd gel­tend machen zu kön­nen, muss die Miete, die Sie von Ihrem Mieter ver­lan­gen, min­destens 66 Prozent der ort­süblichen Miete betra­gen. Diese 66-Prozent-Hürde müssen Sie also über­sprin­gen, wenn Sie eine Woh­nung ver­bil­ligt über­lassen wollen. Erfahren Sie, was das Finan­zamt unter “ort­süblich­er Miete” ver­ste­ht, um daraus die 66-Prozent-Min­d­est-Miete abzuleit­en. Die Grund­sätze zur…