Veranstalterrabatt ist bei Reisebüroangestellten kein Arbeitslohn
Veranstalterrabatt ist bei Reisebüroangestellten kein Arbeitslohn Der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017

