Verpflegungspauschalen für Telearbeiter
Verpflegungspauschalen für Telearbeiter Haben Sie keine erste Tätigkeitsstätte, können Sie prinzipiell immer auch Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihren Telearbeitsplatz verlassen. Sind Sie mehr als acht Stunden unterwegs, beträgt die Verpflegungspauschale zwölf Euro pro Tag. Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017

