Keine Steueranrechnung für Tierarztkosten
Keine Steueranrechnung für Tierarztkosten Wird ein Tier während der Abwesenheit des Besitzers zu Hause von einem selbständigen Dienstleister betreut, wird für die Aufwendungen eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt (BFH, Urteil vom 03.09.2015, Az. VI R 13/15, Abruf-Nr. 182085). Anderes gilt, wenn ein Tierarzt Hausbesuche macht und dafür eine Rechnung stellt. Als haushaltsnahe Dienstleistungen sind…