Kindergeld: BFH stuft Masterstudium als Erstausbildung ein
Kindergeld: BFH stuft Masterstudium als Erstausbildung ein Kinder, die an ein Bachelor- ein Masterstudium anhängen, befinden sich während des Masterstudiums noch in einer Erstausbildung. Das hat der BFH klargestellt und Eltern damit den Kindergeldanspruch verlängert. Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016