Wichtiges zur Einkommensteuererklärung 2017

Wichtiges zur Einkom­men­steuer­erk­lärung 2017 Über­mit­teln Sie die Einkom­men­steuer­erk­lärung 2017 ans Finan­zamt, müssen Sie keine Belege mehr beifü­gen. Das “Gesetz zur Mod­ernisierung des Besteuerungsver­fahrens” macht es möglich. “Belegelose” Steuer­erk­lärung bedeutet allerd­ings nicht, dass gar keine Belegpflicht­en mehr beste­hen. Erfahren Sie deshalb, worauf Sie beim Aus­füllen der Steuer­erk­lärung 2017 beson­ders acht­en müssen.

Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Nicht in neue Stolperfalle tappen

Arbeit­ge­ber übern­immt Fort­bil­dungskosten der Mitar­beit­er: Nicht in neue Stolper­falle tap­pen Tra­gen Sie Fort­bil­dungskosten Ihrer Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil, liegt in der Regel kein lohn­s­teuerpflichtiger Arbeit­slohn vor. Auf eine Aus­nahme hat die OFD Nor­­drhein-West­­­falen hingewiesen. Übernehmen Sie die Kosten nur unter Bedin­gung, dass Ihr Mitar­beit­er eine Prü­fung beste­ht, stellt die Über­nahme Arbeit­slohn dar. Quelle: WISO SSP

Gehalts Extra Smartphone & Co: Die Neuregelung der AfA von GWG macht sie noch interessanter

Gehalts Extra Smart­phone & Co: Die Neuregelung der AfA von GWG macht sie noch inter­es­san­ter Der Beginn des Steuer­jahrs 2018 ist für Arbeit­nehmer und ‑geber ein guter Zeit­punkt, über das Gehalts Extra “Telekom­mu­nika­tion­s­geräte” zu sprechen. Das liegt daran, dass die Abschrei­bung von ger­ing­w­er­ti­gen Wirtschafts­gütern neu geregelt wor­den ist. Arbeit­ge­ber kön­nen betriebliche Gegen­stände jet­zt sofort abschreiben,…

Einmal “kein anderer Arbeitsplatz” reicht für 1.250 € Abzug

Ein­mal “kein ander­er Arbeit­splatz” reicht für 1.250 € Abzug Nutzen Sie ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer sowohl für eine nicht­selb­ständi­ge als auch eine selb­ständi­ge Tätigkeit, muss Ihnen das Finan­zamt den Abzug von 1.250 € auch dann gewähren, wenn Sie nur für die selb­ständi­ge Tätigkeit den Abzugstatbe­stand “kein ander­er Arbeit­splatz” erfüllen. Das hat der BFH entsch­ieden. Die zei­tan­teilige Nutzung…

Leiharbeitnehmer: So wahren sie ihre Chance auf den höchstmöglichen Werbungskostenabzug

Lei­har­beit­nehmer: So wahren sie ihre Chance auf den höch­st­möglichen Wer­bungskosten­abzug Wird ein Lei­har­beit­er “bis auf Weit­eres” ein­er betrieblichen Ein­rich­tung des Entlei­hers zugewiesen, heißt das nicht, dass die Zuord­nung unbe­fris­tet ist. Die Ein­rich­tung des Entlei­hers wird nicht zu ersten Tätigkeitsstätte des Lei­har­beit­ers. Das hat das FG Nieder­sach­sen entsch­ieden. Weil es sich damit gegen die Ansicht der…

Unterhaltsleistungen: Darum sind Guthaben aus Riester-Verträgen kein schädliches Vermögen

Unter­halt­sleis­tun­gen: Darum sind Guthaben aus Riester-Verträ­gen kein schädlich­es Ver­mö­gen Wenn Sie Kinder unter­stützen, für die Sie kein Kindergeld mehr bekom­men, kön­nen Sie in der Steuer­erk­lärung 2016 Unter­halt­sleis­tun­gen bis zu 8.652 Euro als außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend machen. Das set­zt aber voraus, dass die Unter­halts­berechtigte Per­son kein oder nur ein geringes Ver­mö­gen von weniger als 15.500 Euro…

Smart Home: Gibt es die Steueranrechnung nach § 35a EStG auch für digitale Leistungen?

Smart Home: Gibt es die Steuer­an­rech­nung nach § 35a EStG auch für dig­i­tale Leis­tun­gen? Berechti­gen auch Aufwen­dun­gen für die Instal­la­tion der Smart-Home-Tech­nik im Pri­vathaushalt sowie für eine (Fern-)Wartung zu ein­er Steuer­an­rech­nung für haushalt­sna­he Dien­stleis­tun­gen oder Handw­erk­er­leis­tun­gen? Instal­liert ein Fach­be­trieb in Ihrem Haushalt die tech­nis­chen Kom­po­nen­ten für die Nutzung von Smart Home, han­delt es sich um…

BVerfG: Sind die Kinderfreibeträge zu gering?

BVer­fG: Sind die Kinder­frei­be­träge zu ger­ing? Das BVer­fG muss sich mit der Frage befassen, ob der Geset­zge­ber die Kinder­frei­be­träge (nicht nur) im Jahr 2014 in ver­fas­sungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Das FG Nieder­sach­sen ist davon überzeugt und hat es auch aus­führlichst begrün­det. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 04/2017

Soldaten und Beamtenanwärter: Erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?

Haben Sol­dat­en und Beam­te­nan­wärter eine erste Tätigkeitsstätte oder befind­en sie sich auf ein­er steuergün­stigeren Auswärt­stätigkeit? Zu dieser Frage hat die OFD Nor­­drhein-West­­­falen Stel­lung genom­men. So wer­den in punk­to erste Tätigkeitsstätte eingestuft Bei Sol­dat­en kommt eine Anord­nung des Bun­desmin­is­teri­ums der Vertei­di­gung ins Spiel. Danach ist bei Ver­set­zun­gen im Inland, Ein­stel­lun­gen in die Bun­deswehr bzw. bei der…