Der BFH und der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Partner
Der BFH und der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Partner Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung führen auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2018