Überlassung von PC, Handy & Co: Steuerfalle bei Leasing kennen
Überlassung von PC, Handy & Co: Steuerfalle bei Leasing kennen Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone können Sie Mitarbeitern steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie leasen und der Vertrag vorsieht, dass Ihr Mitarbeiter das Gerät am Laufzeitende zu einem sehr geringen Preis kaufen kann. Dann wird…