Mehraktige Berufsausbildung: Kindergeld bis zum Berufsziel
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind das angestrebte Berufsziel erreicht hat. Das gilt selbst dann, wenn die Berufsausbildung in mehreren Ausbildungsabschnitten erfolgt. In dem Fall endet das Kindergeld erst mit dem Monat, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Das hat das FG Rheinland-Pfalz klargestellt. Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2017