Doppelte Nutzung = doppelter Werbungskostenabzug
Doppelte Nutzung = doppelter Werbungskostenabzug Die neue BFH-Rechtsprechung bezieht sich auf die Fälle, bei denen zwei Steuerzahler bei ihrem Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz haben und beide gemeinsam ein häusliches nutzen. Bisher durften beide insgesamt nur Werbungskosten von bis zu 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen (=objektbezogene Ermittlung der Werbungskosten). diese objektbezogene Ermittlung hat der…