Darlehensausfall: Negative Einkünfte aus Kapitalvermägen?
Darlehensausfall: Negative Einkünfte aus Kapitalvermägen? Der Verlust aus dem Verzicht auf eine private Darlehensforderung ist steuerlich nicht relevant. Insbesondere stellt er keine negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Das hat das FG Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil festgestellt. Endgültig “gegessen” ist die Sache aber noch nicht. Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017