Doppelte Nutzung = doppelter Werbungskostenabzug

Dop­pelte Nutzung = dop­pel­ter Wer­bungskosten­abzug Die neue BFH-Recht­sprechung bezieht sich auf die Fälle, bei denen zwei Steuerzahler bei ihrem Arbeit­ge­ber keinen anderen Arbeit­splatz haben und bei­de gemein­sam ein häus­lich­es nutzen. Bish­er durften bei­de ins­ge­samt nur Wer­bungskosten von bis zu 1.250 Euro im Jahr als Wer­bungskosten abziehen (=objek­t­be­zo­gene Ermit­tlung der Wer­bungskosten). diese objek­t­be­zo­gene Ermit­tlung hat der…

KV-Beiträge: Ohne Datenübertragung kein Sonderausgabenabzug

KV-Beiträge: Ohne Datenüber­tra­gung kein Son­der­aus­gaben­abzug Haben Sie erst­mals eine Kranken- und Pflegev­er­sicherung abgeschlossen oder den Ver­sicher­er gewech­selt, dann acht­en Sie unbe­d­ingt darauf, dass Sie diesem Ver­sicher­er die Zus­tim­mung erteilt haben, dass er Ihre Dat­en ans Finan­zamt über­mit­telt. Denn ohne Ein­willi­gung kön­nen Sie die Beiträge nicht als Son­der­aus­gaben steuer­min­dernd gel­tend machen. Das lehrt eine Entschei­dung des…

Ferienwohnungen im Ausland: In diesen Fällen droht Ungemach von der Finanzverwaltung

Durch Kon­trollmit­teilun­gen aus dem Aus­land erhofft sich die Finanzver­wal­tung deut­liche Steuer­mehrein­nah­men. Im Visi­er ste­hen vor allem Beteili­gun­gen an aus­ländis­chen Kap­i­talge­sellschaften, die nur eine Ferien­im­mo­bilie besitzen, die der beteiligte Steuerzahler pri­vat nutzt. Der Hin­ter­grund: Anzeigepflicht bei Aus­lands­beziehun­gen Steuerzahler, die in Deutsch­land unbeschränkt einkom­men­steuerpflichtig sind, müssen dem Finan­zamt den Erwerb ein­er Beteili­gung an ein­er im Aus­land ansäs­si­gen Kapitalgesellschaft…

Aufwendungen für Bereitschaftsdienste

Aufwen­dun­gen für Bere­itschafts­di­en­ste Sind Bere­itschafts­di­en­ste (z. B. Haus­notruf­sys­tem) Neben­leis­tun­gen ein­er anson­sten nach § 35a Abs. 2 EStG begün­stigten Hauptleis­tung, winkt auch für diese Neben­leis­tung eine Steuer­an­rech­nung. Voraus­set­zung ist aber, dass diese Kosten inner­halb des betreuten Wohnens in ein­er Seniorenein­rich­tung anfall­en. Mit anderen Worten: Eine Steuer­an­rech­nung schei­det aus, wenn Steuerzahler in ihrem Pri­vathaushalt Zahlun­gen für ein…

Lange räumliche Trennung schadet Zusammenveranlagung nicht

Lange räum­liche Tren­nung schadet Zusam­men­ver­an­la­gung nicht Auch Ehe­gat­ten, die jahre­lang getren­nt leben, kön­nen das Recht behal­ten, zusam­men­ver­an­lagt zu wer­den. Das gilt nach Auf­fas­sung des FG Mün­ster vor allem dann, wenn sie ihre per­sön­liche und geistige Gemein­schaft trotz der räum­lichen Tren­nung aufrechter­hal­ten haben (2living apart togeth­er”). Quelle: WISO SSP Aus­gabe 04/2017

Umzugskosten wegen Einrichtung eines Telearbeitsplatzes

Umzugskosten wegen Ein­rich­tung eines Telear­beit­splatzes Sind Sie umge­zo­gen, weil Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen Telear­beit erlaubt hat und Ihre bish­erige Woh­nung dafür nicht ein­gerichtet war, soll­ten Sie in der Anlage N zur Einkom­men­steuer­erk­lärung Umzugskosten sowie die Umzugskosten­pauschalen gel­tend machen. Denn der Umzug dürfte hier auch dann beru­flich ver­an­lasst sein, wenn Sie sich keine Stunde Fahrtzeit pro Tag…

Verfassungsbeschwerde: Riester-Zulage zu eng gefasst?

Ver­fas­sungs­beschw­erde: Riester-Zulage zu eng gefasst? Das BVer­fG muss klären, ob auch Pflicht­mit­glieder beruf­sständis­ch­er Ver­sorgungswerke (z. B. Recht­san­wälte, Steuer­ber­ater, Architek­ten, Inge­nieure), die von der Renten­ver­sicherungspflicht befre­it sind, einen “unmit­tel­baren” Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 S. 1 EStG haben. Ein Recht­san­walt hat gegen eine dies­bezüglich neg­a­tive BFH-Entschei­­dung (vom 06.04.2016, Az. X R 42/14, Abruf-Nr. 186418)…

Verpflegungspauschalen für Telearbeiter

Verpfle­gungspauschalen für Telear­beit­er Haben Sie keine erste Tätigkeitsstätte, kön­nen Sie prinzip­iell immer auch Verpfle­gungsmehraufwand als Wer­bungskosten gel­tend machen, wenn Sie Ihren Telear­beit­splatz ver­lassen. Sind Sie mehr als acht Stun­den unter­wegs, beträgt die Verpfle­gungspauschale zwölf Euro pro Tag. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 02/2017