Aufwendungen für Bereitschaftsdienste
Aufwendungen für Bereitschaftsdienste Sind Bereitschaftsdienste (z. B. Hausnotrufsystem) Nebenleistungen einer ansonsten nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigten Hauptleistung, winkt auch für diese Nebenleistung eine Steueranrechnung. Voraussetzung ist aber, dass diese Kosten innerhalb des betreuten Wohnens in einer Senioreneinrichtung anfallen. Mit anderen Worten: Eine Steueranrechnung scheidet aus, wenn Steuerzahler in ihrem Privathaushalt Zahlungen für ein…

