Fahrtkosten: Objektüberwacher und Bauleiter haben keine erste Tätigkeitsstätte
Fahrtkosten: Objektüberwacher und Bauleiter haben keine erste Tätigkeitsstätte Sucht ein Mitarbeiter, der als Bauleiter eines Bauunternehmens oder in der Objektüberwachung eines Architektur- bzw. Ingenieurbüros tätig ist, den Betrieb nur an einem von fünf Arbeitstagen auf, kann er die Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Nürnberg entschieden. Bauleiter können damit höhere Werbungskosten…

