Fehler bei der Rentenbesteuerung: offenbare Unrichtigkeit?
Fehler bei der Rentenbesteuerung: offenbare Unrichtigkeit? Fehler passieren — auch Finanzbeamten. Was ist, wenn dieser Fehler zu Ihren Gunsten ausgefallen ist, weil der Beamte von Ihren richtig erklärten Renteneinkünften abgewichen ist? Darf der Bescheid dann nach Ablauf der Einspruchsfrist geändert werden? Das FG Münster meint “nein”. Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018