BFH: Bei behinderungsbedingten Fahrtkosten ist die Kilometerpauschale das Limit
Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung außerhalb Ihres Haushalts auf einen Pkw angewiesen, können Sie neben dem Behinderten-Pauschbetrag Fahrtkosten für Privatfahrten von bis zu 15.000 km pro Jahr als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Selbst wenn Ihre tatsächlichen Kosten 0,77 € je Kilometer betragen, können Sie aber pro Kilometer nur die Reisekostenpauschale von 0,30 € ansetzen. Das hat der BFH entschieden und eine steuerzahlergünstigere Entscheidung des FG Hessen revidiert.