Rückwirkender Kindergeldantrag: So wehren Sie sich gegen Sechs-Monats-Beschränkung
Gehören Sie auch zu den Eltern, die im Jahr 2018 rückwirkend Kindergeld beantragt haben und nur noch für sechs Monate Kindergeld ausgezahlt bekommen haben? Dann wehren Sie sich. Vor dem BFH sind nämlich zwei Musterprozesse anhängig, die diese gesetzliche Neuregelung in Frage stellen.
Quelle: WISO SSP 02/2019