Pflegekosten für andere Personen als agB
Pflegekosten für andere Personen als agB Übernehmen Sie krankheitsbedingte Aufwendungen, so sind diese bei Ihnen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen. Allerdings können sich außergewöhnliche Belastungen nur ergeben, wenn es sich dem Grunde nach um zwangsläufige Aufwendungen handelt und diese außergewöhnlich sind. Zwangsläufig sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nur solche Aufwendungen,…