Corona: Finanzverwaltung spielt bei Mieterlass mit
Corona: Finanzverwaltung spielt bei Mieterlass mit Vermieter, die Mietern entgegenkommen, wenn diese coronabedingt Einnahmeprobleme haben, müssen keine steuerlichen Nachteile befürchten. Der volle Werbungskostenabzug bleibt auch dann erhalten, wenn die Miete unter die 66 ‑Prozent-Grenze (bzw. 50-Prozent-Grenze ab 2021) fällt; auch die Einkünfteerzielungsabsicht wird nicht angezweifelt. Es kommt immer darauf an, wie die Verhältnisse vor der…