BFH: Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft
BFH: Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft Es handelt sich nicht um ein einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn Ihnen die Gemeinde innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ein Grundstück wegnimmt und dafür eine Entschädigung zahlt. Das hat der BFH entschieden. Hintergrund: Ein Veräußerungsgewinn bei einem Grundstücksgeschäft unterliegt der Einkommensteuer (“Spekulationsbesteuerung”), wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr…