Beitragsrückerstattung schließt außergewöhnliche Belastung aus
Beitragsrückerstattung schließt außergewöhnliche Belastung aus Zahlen Sie Arztrechnungen aus eigener Tasche, damit Sie eine Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung erhalten, können Sie diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Ansicht vertritt nun auch das FG Niedersachsen. Hintergrund: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen ist zulässig, wenn Ihnen zwangsläufig höhere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerzahler erwachsen.…