Beitragsrückerstattung schließt außergewöhnliche Belastung aus

Beitragsrück­er­stat­tung schließt außergewöhn­liche Belas­tung aus Zahlen Sie Arztrech­nun­gen aus eigen­er Tasche, damit Sie eine Beitragsrück­er­stat­tung der Kranken­ver­sicherung erhal­ten, kön­nen Sie diese Aufwen­dun­gen nicht als außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend machen. Diese Ansicht ver­tritt nun auch das FG Nieder­sach­sen. Hin­ter­grund: Der Abzug außergewöhn­lich­er Belas­tun­gen ist zuläs­sig, wenn Ihnen zwangsläu­fig höhere Aufwen­dun­gen als der über­wiegen­den Mehrzahl der Steuerzahler erwachsen.…