Kosten für Unterbringung im Pflegeheim: Fiskus darf nicht immer Haushaltsersparnis abziehen
Kosten für Unterbringung im Pflegeheim: Fiskus darf nicht immer Haushaltsersparnis abziehen Übernehmen Kinder für Eltern, die im Pflegeheim untergebracht sind, die Heimkosten, dürfen sie die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dabei darf das Finanzamt den abzugsfähigen Betrag nicht in jedem Fall um eine Haushaltsersparnis mindern. Das hat das FG Köln klargestellt. Quelle: WISO SSP Ausgabe…