Kinderbetreuungskosten: Neues zum Abzug für Stiefkinder und zu Kosten des Internats
Kinderbetreuungskosten: Neues zum Abzug für Stiefkinder und zu Kosten des Internats In § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht, dass Sie zwei Drittel der Ausgaben für die Kinderbetreuung, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben abziehen können. Voraussetzung ist, dass das Kind zu Ihrem Haushalt gehört und seinen 14. Geburtstag noch nicht…