Erhöhungsbetrag bei Unterhaltsleistungen: Kein Nachweis nötig
Erhöhungsbetrag bei Unterhaltsleistungen: Kein Nachweis nötig Unterstützen Sie bedürftige Personen, können Sie im Jahr 2015 bis zu 8.472 € (2014: 8.354 €) als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dieser Höchstbetrag erhöht sich noch um Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der Person, die Sie unterstützen. Und zwar ohne dass Sie nachweisen müssen, dass Sie die diese Beitragszahlungen finanziell…