Neue Vergünstigungen für E‑Dienstwagen: Auch 2018 angeschaffte Pkw können begünstigt sein
Neue Vergünstigungen für E‑Dienstwagen: Auch 2018 angeschaffte Pkw können begünstigt sein Das BMF hat die Vergünstigungen für Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen in zeitlicher Hinsicht erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der reduzierte lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil nämlich auch schon für Fahrzeuge, die der Arbeitgeber vor dem 01.01.2019 angeschafft, hergestellt oder geleast hat. Die gesetzliche Neuregelung ab 01.01.2019 Die…