Der BFH hat eine Ungleichbehandlung bei der Dienstwagenbesteuerung beendet. Nach seiner Auffassung müssen sich auch bei der Ein-Prozent-Regelung PKW-Kosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, bei ihm steuermindernd auswirken. Bisher war das nur bei der Fahrtenbuchmethode der Fall. Erfahren Sie nicht nur, was der BFH entschieden hat, sondern auch, wie Sie sich für die Privatnutzung des Dienstwagens zu viel gezahlte Lohnsteuer und SV-Beiträge jetzt zurück holen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2017