BFH: Ist der Betriebshof die erste Tätigkeitsstätte des Müllwerkers?

BFH: Ist der Betrieb­shof die erste Tätigkeitsstätte des Müll­w­erk­ers? Der Betrieb­shof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müll­w­erk­ers, wenn er dort lediglich die Ansage der Touren­leitung abhört, das Touren­buch, Fahrzeug­pa­piere und — schlüs­sel abholt  sowie die Fahrzeug­beleuch­tung kon­trol­liert. Das hat der BFH klargestellt und den Fall zur ander­weit­i­gen Ver­hand­lung und Entschei­dung ans FG Berlin-Bran­­den­burg zurück­ver­wiesen (BFH,…