Der unbürokratische Pflege-Pauschbetrag — ab 2021
Der unbürokratische Pflege-Pauschbetrag — ab 2021 Außergewöhnliche Belastungen, die Ihnen wegen der Pflege einer anderen pflegebedürftigen Person entstehen, können Sie grundsätzlich über § 33 EStG geltend machen. Sie können aber — unter den Voraussetzungen des § 33b Abs. 6 EStG — auch einen Pflege-Pauschbetrag ansetzen. Dieser bietet den Vorteil, dass Sie keine Nachweise über die Aufwendungen…