Hafenarbeiter: Hafen kann weiträumiges Tätigkeitsgebiet sein

Hafe­nar­beit­er: Hafen kann weiträu­miges Tätigkeits­ge­bi­et sein Das Ham­burg­er Hafenge­bi­et stellt für einen Hafe­nar­beit­er, der im Rah­men der Arbeit­nehmerüber­las­sung seines Arbeit­ge­bers bei ver­schiede­nen Hafeneinzel­be­trieben einge­set­zt wird, “das­selbe typ­is­cher­weise arbeit­stäglich aufzusuchende weiträu­mige Tätigkeits­ge­bi­et ” dar. Für Fahrten zwis­chen Woh­nung und Hafen­zu­gang kann der Arbeit­er nur die Ent­fer­nungspauschale gel­tend machen, entsch­ied das FG Nieder­sach­sen. PRAXISTIPP: Die Fahrten inner­halb des…