Arbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung? - Steuerberatung Paderborn

Sofortabzug für Computer-Hard- und ‑Software: So setzen Sie das BMF-Schreiben optimal um

Sofort­abzug für Com­put­er-Hard- und ‑Soft­ware: So set­zen Sie das BMF-Schreiben opti­mal um BMF set­zt “betrieb­s­gewöhn­liche Nutzungs­dauer” herab Konkret hat das BMF die nach § 7 Abs. 1 EStG anzuset­zende betrieb­s­gewöhn­liche Nutzungs­dauer für bes­timmte Wirtschafts­güter wie “Com­put­er­hard­ware” und “Betriebs- und Anwen­der­soft­ware” auf ein Jahr her­abge­set­zt. Damit ist insoweit ein steuer­lich­er Sofort­abzug möglich — unab­hängig vom Anschaffungspreis.…