Sofortabzug für Computer-Hard- und ‑Software: So setzen Sie das BMF-Schreiben optimal um
Sofortabzug für Computer-Hard- und ‑Software: So setzen Sie das BMF-Schreiben optimal um BMF setzt “betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer” herab Konkret hat das BMF die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für bestimmte Wirtschaftsgüter wie “Computerhardware” und “Betriebs- und Anwendersoftware” auf ein Jahr herabgesetzt. Damit ist insoweit ein steuerlicher Sofortabzug möglich — unabhängig vom Anschaffungspreis.…