Berufliche Auslandsreisen: Seit 01.01.2021 gelten neue Pauschalen
Berufliche Auslandsreisen: Seit 01.01.2021 gelten neue Pauschalen Auch im Lockdown ist die eine oder andere berufliche Auslandsreise unverschiebbar. Reisende sollten wissen, dass das BMF für 2021 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht hat (BMF, Schreiben vom 03.12.2020, Az. IV C 5 — S 2353/19/10010 :002, Abruf-Nr.219372). “Quelle: WISO SSP 01/2021”